Aktuelles zum Umgang mit dem Corona-Virus am BIPP
Aktuelles zum Umgang mit dem Coronavirus an unserem Institut
Es gibt keine Einschränkungen des Vorlesungs- und Veranstaltungsbetriebs am BIPP, ambulante Behandlungen und Vermittlungsgespräche finden in Präsenz statt. Das BIPP hält sich an die gesetzlichen Vorgaben, wonach die Corona-Schutzmaßnahmen schrittweise enden.
Seit dem 1. März 2023 müssen die Mitarbeiter:innen und die Behandler:innen keine Masken mehr tragen. Patient:innen (und ggf. ihre Angehörigen) sowie sonstige Besucher:innen sind verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Diese Pflicht fällt am 7. April 2023 weg.
Im Lehrbetrieb sind keine Masken mehr vorgeschrieben.
Das BIPP empfiehlt weiterhin das Tragen einer Maske.