Ambulanz für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
- Kontakt und Anmeldung
- Erstgespräch
- Was kann bei uns behandelt werden?
- Vermittlung eines Therapieplatzes
- Qualitätssicherung
Psychotherapeutische Ambulanz und Vermittlungsstelle
Kinder, Jugendliche und ihre Eltern können sich direkt an uns wenden. Wir bieten im Rahmen unserer Ambulanz psychotherapeutische Behandlungen für Kinder und Jugendliche an, die unter einer psychischen Störung leiden oder wegen einer vermuteten psychischen Störung eine diagnostische Abklärung benötigen.
Kontakt und Anmeldung
Psychotherapeutische Ambulanz und Vermittlungsstelle des BIPP
10707 Berlin, Pariser Str. 44
Tel.: 030 – 21474680
Fax: 030 – 21474679
sekretariat@bipp-berlin.de
Erstgespräch
Das diagnostische Erstgespräch dient der Einschätzung der psychischen Störung. Wenn eine Psychotherapie indiziert ist, folgen drei bis vier weitere Gespräche mit dem Kind und seinen Eltern, die mit der Vermittlung einer tiefenpsychologischen Psychotherapie enden. Das Erstgespräch wird von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie geführt.
Akute Krisen können im Rahmen der psychotherapeutischen Praxis nicht behandelt werden. Wenn Sie sofort Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an den Kindernotdienst: Tel. 030 – 610061.
Was kann bei uns behandelt werden?
Wir bieten eine psychotherapeutische Behandlung an bei
- Depressionen
- Angststörungen und Phobien
- Zwangsstörungen
- Psychosomatischen Störungen
- Essstörungen
- Emotionalen Störungen
- Verhaltensstörungen
Vermittlung eines Therapieplatzes
Über die psychotherapeutische Vermittlungsstelle können Therapieplätze an Psychotherapeut:innen des BIPP vermittelt werden. Es besteht die Möglichkeit, mit allen gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.
Die Patient:innen, für die wir eine ambulante psychotherapeutische Behandlung empfehlen, werden von den Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision behandelt. Die Behandlungen finden in den Räumlichkeiten des Instituts in der Pariser Str. 44 statt oder in den Praxisräumen der jeweiligen Therapeut:innen.
Einige Patient:innen werden auch an kooperierende niedergelassene Psychotherapeut:innen weiter vermittelt.
Qualitätssicherung
Die fachlich qualifizierte Durchführung der Psychotherapien wird durch kontinuierliche Supervision sichergestellt. Gezielte Befragungen der Patient:innen vor, während und nach der Behandlung dienen der Qualitätsüberprüfung der Therapien.