Aus- und Weiterbildung

Das BIPP ist ein staatlich anerkanntes Aus- und Weiterbildungsinstitut. Alle Aus- und Weiterbildungsgänge des BIPP entsprechen den Anforderungen der Ärztekammer sowie des Psychotherapeutengesetzes und der staatlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeut:innen (PsychTh-APrV). Sie erwerben die Voraussetzungen für die Approbation, für den Erwerb der Fachkunde und für den entsprechenden Eintrag ins Arzt- und Psychotherapeutenregister sowie ggf. für einen Antrag auf eine Abrechnungsgenehmigung bei der kassenärztlichen Vereinigung (KV).
Im September 2020 ist ein neues Psychotherapiegesetz in Kraft getreten, in dem das Studium für Psycholog:innen neu geregelt wird. Es ist das erklärte Ziel des BIPP, für die Absolvent:innen des neuen Studiums Psychotherapie als Weiterbildungsinstitut anerkannt zu werden.

Das BIPP ist ein von der DGPT anerkanntes Institut und deswegen sind die Richtlinien der DGPT für uns maßgeblich. Darüber hinaus gibt es das DPG-Institut am BIPP, welches eine Aus- und Weiterbildung nach den Kriterien der DPG (Deutsche Psychoanalytische Gesellschaft) und der DGPT durchführt.

Das BIPP bietet eine Reihe von Aus- / Weiter- und Zusatzausbildungen im Bereich psychoanalytisch begründeter Therapieverfahren an, die im Folgenden für Ärzt:innen und Psycholog:innen getrennt dargestellt werden.

Weiterführende Informationen für Ärzt:innen
Weiterführende Informationen für Psycholog:innen

Bewerbung

Für die Bewerbung am BIPP benötigen Sie die folgenden Bewerbungsunterlagen:

• formloses Bewerbungsschreiben
• tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
• biografischer Lebenslauf, aus dem die persönliche Entwicklung ersichtlich wird
• bei Ärzt:innen Kopie der Approbationsurkunde
• bei Psycholog:innen Kopie des Master/Diplomzeugnisses, der Masterurkunde und ggf. der Approbationsurkunde

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine eventuelle Psychotherapie vor der Bewerbung abgeschlossen haben.
Sie werden zu mind. zwei (kostenpflichtigen) Bewerbungsgesprächen eingeladen.

Ihre Bewerbung für eine Ausbildung an unserem Institut richten Sie bitte per Post oder per Mail bewerbung@bipp-berlin.de an unser Sekretariat für Aus- und Weiterbildung.

Allgemeine Hinweise

Zur Ausbildung zum:zur Psychologischen Psychotherapeut:in können entsprechend den Vorgaben des LaGeSo nur Psycholog:innen mit Diplom- oder Masterabschluss einer Universität oder einer Äquivalenzbescheinigung des LaGeSo nach Prüfung der Zugangsvoraussetzungen zugelassen werden.

Die Aus- und Weiterbildung erfolgt in Semestern. In den Berliner Schulferien finden keine Vorlesungen statt. Während eines Semesters finden an vier Abenden pro Woche Vorlesungen statt. Darüber hinaus gibt es auch Wochenendveranstaltungen. In unseren archivierten Vorlesungsverzeichnissen können Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen. Neben den Lehrveranstaltungen müssen Sie Zeit einplanen für Ihr eigenes Theoriestudium, für die Erhebung von Anamnesen, für die Behandlungen mit den erforderlichen Kontrollstunden und für die persönliche Lehranalyse bzw. Lehrtherapie.

Gasthörer:innenstatus

Für Psycholog:innen ab dem Bachelorstatus sowie für Ärzt:innen ab dem 2. Staatsexamen besteht die Möglichkeit eines Gasthörer:innenstatus. Interessierte können damit das Institut sowie die Aus- und Weiterbildung im Bereich Psychotherapie und Psychoanalyse kennenlernen. Für den Fall, dass bereits eine Bewerbung für die Aus- oder Weiterbildung geplant ist, bietet sich der Gasthörer:innenstatus jedoch nicht als frühzeitiger Einstieg an. Die Aus- und Weiterbildung an unserem Institut zeichnet sich durch ein ausgearbeitetes Curriculum mit Abfolge spezifischer Lehrveranstaltungen aus. Zusätzlich finden viele Erkenntnisprozesse auch durch den persönlichen Zusammenhang in einem Jahrgang wesentliche Unterstützung. Daher bitten wir um Verständnis für unsere fallabhängige Zurückhaltung bezüglich der Aufnahme in den Gasthörer:innenstatus.

Ausbildungsdarlehen (derzeit ausgesetzt)

Als Kandidat:in haben Sie zu Beginn Ihrer Ausbildung die Möglichkeit, beim BIPP ein Darlehen zu beantragen, mit dem Sie die Semestergebühren, Lehrtherapie/ Lehranalyse sowie die Supervisionskosten für 10 Anamnesen finanzieren können. Der von Ihnen in Anspruch genommene Darlehensbetrag wird in Raten von Ihren Behandlungshonoraren einbehalten, wenn Sie nach erfolgreicher Zwischenprüfung anfangen zu behandeln. Die Rückzahlung erstreckt sich i.d.R. über den Ausbildungs- bzw. Weiterbildungsverlauf und endet vor dem Ausbildungsabschluss, sodass die Höhe der Rückzahlungsbeträge bewältigbar bleiben soll.
Derzeit sind leider alle Darlehens-Kontingente vergeben und die Warteliste ist geschlossen. Wir werden Sie an dieser Stelle informieren, wenn die Warteliste wieder geöffnet ist und Sie uns deswegen kontaktieren können. (Stand 2024)

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