Ärzt:innen
Aus- und Weiterbildungsangebot für Ärzt:innen
Kurzbeschreibung »Analytische Psychotherapie«
Kurzbeschreibung »Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie«
Kurzbeschreibung »Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie« in Kooperation mit der BAP
(Gilt für: TP für Ärzt:innen, TP für Psycholog:innen, Analyse für Ärzt:innen, Analyse für approbierte Psycholog:innen, verklammerte Ausbildung)
Wir geben Ihnen hier einen Überblick über wichtige Richtlinien der Aus- und Weiterbildungsgänge im Bereich der analytisch begründeten Therapieverfahren, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Aufnahme in die Aus- bzw. Weiterbildung im Bereich der analytisch begründeten Therapieverfahren setzt die persönliche Eignung voraus, über die nach mind. zwei Zulassungsinterviews im Lehranalytiker:innen-Gremium des BIPP entschieden wird.
Die Aus- bzw. Weiterbildung beinhaltet die drei Säulen:
1. Vermittlung von Theorie in Vorlesungen und Seminaren
2. Selbsterfahrung
Lehranalyse: drei Wochenstunden in Analytischer Therapie (AP)
Lehrtherapie: mindestens eine Wochenstunde in Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie (TP).
Ihre Selbsterfahrung können Sie bei einem:einer BIPP-Lehranalytiker:in oder einem:einer DGPT-anerkannten Lehranalytiker:in anderer Institute absolvieren.
Eine externe Lehranalyse bedarf der schriftlichen Genehmigung des Lehranalytiker:innen-Gremiums.
3. Patient:innenbehandlung unter Supervision
Die Supervision muss obligat bei einem:einer BIPP-Lehranalytiker:in erfolgen.
Praktika
Psycholog:innen müssen während ihrer Ausbildung zwei Praktika ableisten. PT1 (Psychiatrie) über 1200 Stunden und PT2 (Psychosomatik) über 600 Stunden. Wichtig ist, dass Sie diese Praktika in Einrichtungen ableisten, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und Kooperationsverträge mit dem BIPP abgeschlossen haben. Eine Liste der Kooperationspartner des BIPP finden Sie auf der Homepage des BIPP unter Aus- und Weiterbildung für Psycholog:innen. Es werden durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) als zuständige Behörde für die Approbationsprüfung nur Praktika anerkannt, die während der Ausbildung als sog. Zwischenpraktika absolviert werden.
Zwischenprüfung
Die Aus- bzw. Weiterbildung beginnt mit der Vermittlung von Theorie und mit der Selbsterfahrung. Die Zwischenprüfung kann frühestens nach Abschluss des zweiten Theorie-Einführungskurses (EK2) abgelegt werden. Folgende Voraussetzungen müssen in den jeweiligen Verfahren erfüllt sein:
Analytische Psychotherapie
100 Stunden Selbsterfahrung
200 Stunden Theorie
10 supervidierte Anamnesen
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
50 Stunden Selbsterfahrung
100 Stunden Theorie (TP für Psycholog:innen: 200 Stunden)
10 supervidierte Anamnesen
Mit der Zwischenprüfung erhalten Sie die eingeschränkte Behandlungserlaubnis zur Behandlung von drei Patient:innen unter Supervision. Wichtig: Bevor Sie mit dem Behandeln beginnen, benötigen Sie eine verbindliche Zusage für die Supervision Ihrer Behandlung bei einem:einer Lehranalytiker:in des BIPP. Wenn Sie in zwei von drei Ihrer Behandlungen 50 Behandlungsstunden erreicht haben (analytisches Verfahren 50 Behandlungsstunden, tiefenpsychologisches Therapieverfahren 25 Behandlungsstunden), können Sie die erweiterte Behandlungserlaubnis schriftlich beantragen. Über den Antrag wird von der Lehranalytiker:innen-Konferenz entschieden. In der Behandlungsphase Ihrer Aus- bzw. Weiterbildung haben Sie einen:eine Mentor:in an Ihrer Seite, mit der:dem Sie spezielle Fragen Ihrer Aus- bzw. Weiterbildung klären können und der:die Ihnen Rückmeldungen über den Stand Ihrer Aus- bzw. Weiterbildung gibt. Ihre:n Mentor:in wählen Sie sich unter Ihren Supervisor:innen aus.
Ende der Aus- bzw. Weiterbildung
Die Aus- bzw. Weiterbildung endet für Psycholog:innen mit einer schriftlichen Prüfung beim LaGeSo und mit einer mündlichen Staatsprüfung am BIPP über die eingereichte schriftliche Prüfungsfalldarstellung. Sie erhalten die Approbation durch das LaGeSo und das Fachkundezeugnis vom BIPP.
Ärzt:innen erhalten das Fachkundezeugnis vom BIPP und legen bei der Ärztekammer eine mündliche Prüfung ab. Anschließend erfolgt eine mündliche Prüfung nach den Regularien der DGPT für den Erwerb des DGPT-Abschlusses.
Die genauen Angaben der weiteren Anforderungen zum Abschluss Ihres Aus- bzw. Weiterbildungsganges entnehmen Sie bitte der Kurzbeschreibung Ihres jeweiligen Aus- bzw. Weiterbildungsganges.