Ethische Richtlinien

Berufsethik

In Psychotherapie begeben sich Menschen, die mit ihrem seelischen Leid Hilfe suchen. Psychotherapeuten:innen und Psychoanalytiker:innen haben die besondere Pflicht, ihre Vertrauensbeziehungen zu Patient:innen und ihren Bezugspersonen professionell zu gestalten und dabei die besondere Verantwortung gegenüber ihren Patient:innen zu berücksichtigen, insbesondere da die psychotherapeutisch-psychoanalytische Beziehung eine asymmetrische Beziehung ist, in der ein Machtgefälle besteht. Die Behandlung hat in der Abstinenz zu erfolgen, womit bezeichnet ist, dass jede eigene Regung der Behandelnden hinter dem Recht der Patient:innen steht.

Psychotherapeutisch-psychoanalytische Tätigkeit bedarf einer Kompetenz zur gesicherten Einhaltung von Disziplin und Abstinenz in allen sprachlichen und körperlichen Äußerungen. Verbale Angriffe (z.B. taktlose und kränkend-entwertende Äußerungen) beschädigen die gemeinsame psychotherapeutische Arbeit ebenso wie körperliche Übergriffe. Psychotherapeut:innen sind deshalb verpflichtet, ihre Kompetenz und ihre persönliche Autorität nicht zur Befriedigung eigener narzisstischer, erotischer oder aggressiver Bedürfnisse zu missbrauchen. Die Verpflichtung zur Abstinenz gilt auch über die Beendigung der psychotherapeutischen oder analytischen Arbeitsbeziehung hinaus.

Die Psychotherapeuten:innen und Psychoanalytiker:innen des BIPP unterliegen den ethischen Leitlinien der DGPT und den standesrechtlichen Regularien sowohl der Ärztekammer Berlin wie auch der Psychotherapeutenkammer Berlin.

Patient:innen, Ausbildungskandidat:innen und Kolleg:innen, die aufgrund von Grenzverletzungen in Not geraten sind, können sich an die Vertrauensanalytiker:innen des BIPP wenden, die zuhören, klären und mit Ratsuchenden Handlungsmöglichkeiten besprechen. Die Vertrauensanalytiker:innen unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht, auch gegenüber anderen Personen und Gremien im Institut.

Vertrauensanalytiker:innen des BIPP